AGB / Honorare

Honorare

Meine Preise für Gewerbekunden haben sich bisher orientiert an der Übersicht der marktüblichen Vergütungen für Bildnutzungrechte, herausgegeben von dem BVPA. Mittlerweile sind meine Bilder auch bei der Bildagentur Imago unter der URL http://www.imago-stock.de/ gelistet . Wer meine Fotos also gewerblich nutzen möchte, sollte sich in der Regel an die Bildagentur wenden. Wer großformatige Prints oder Abzüge einzelner Fotos möchte, kann sich weiterhin direkt an mich wenden.

Die digitalisierten analogen Aufnahmen liegen in den Bildergrößen 3718 x 2440 Pixel bzw. 5669 x 3780 Pixel in 300 DPI im Format Tif vor. Die digitalen Aufnahmen liegen je nach eingesetzter Kamera in den Bildgrößen 3008 x 2000 Pixel bzw. 3872 x 2592 Pixel bzw. 4288 x 2848 in 300 DPi im Format Tif vor. Die Teilpanoramen bzw. 360° Panoramen entsprechend mehr, allerdings nur in 72 DPI. Durch hochskalieren sind Abzüge bis zu 1,5 m x 1,0 in der Regel problemlos möglich, bei den Panoramen entsprechend mehr.

 

Konditionen

Es gelten meine Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Der Bildquellennachweis (Urheberrechtsvermerk nach §13 UrhG entsprechend den Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird grundsätzlich am jeweiligen Bild verlangt.

Nutzung von Personenaufnahmen in der Werbung nur nach besonderer Vereinbahrung.

Die angegebenen Honorare beziehen sich auf das einmalige Nutzungsrecht innerhalb des definierten Nutzungsumfangs.

Zusätzliche Nutzungen sind erneut zu honorieren.

Die Honorarangaben sind netto ohne Mehrwertsteuer, immer bezogen auf ein einzelnes Bild. Bearbeitungskosten sind nicht Bestandteil des Nutzungshonorars. Sie werden gesondert berechnet. Nachlässe:

Bildcomposing ab vier Bilder: 20% Rabatt.

Wiederholter Abdruck in derselben Ausgabe bzw. innerhalb des vereinbarten Zeitraums: 50% Rabatt auf das Honorar des kleineren Abbildformats.

Bei zeitgleicher Veröffentlichung in Print- und Onlineausgaben: 50% Rabatt. Zuschläge:

Exklusivrechte und Sperrfristen: Aufpreis nach Vereinbarung.

Unterlassener Bildquellennachweis: plus 100% Vertragsstrafe bei nicht-genehmigter Nutzung: das fünffache Honorar.

Luft- und Unterwasseraufnahmen: plus 100%

Fotomodell-Aufnahmen: plus 30%, ab sechs Fotomodellen plus 100%;

Sonstige außergewöhnliche und/oder kostenintensive Aufnahmen: Aufpreis nach Vereinbahrung.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

A. Allgemeines

Alle Angebote, Lieferungen und die Vergabe von Nutzungsrechten erfolgen ausschließlich freibleibend und nicht exklusiv zu den nachstehenden Geschäftsbedingungen.

Anderweitige Nutzungsvereinbarungen sind gesondert zu vereinbaren.

Abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur bei schriftlicher Bestätigung durch den Fotografen.

Geschäftsbedingungen des Bestellers, auf die in Bestellformularen, Lieferbestätigungen o.ä. verweisen wird, wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

Ein Vertragsverhältnis kommt nur auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande, andernfalls darf das übermittelte Bildmaterial nicht genutzt werden.

Eine Ablehnung unserer Lieferbedingungen erlangt nur durch Rücksendung des gelieferten oder Löschung des digitalen Bildmaterials und dessen schriftlicher Bestätigung innerhalb von drei Werktagen Gültigkeit. Reklamationen, die den Inhalt der Sendungen betreffen, sind innerhalb von drei Werktagen in schriftlicher Form mitzuteilen; Reklamationen hinsichtlich technischer oder verdeckter Mängel sind unverzüglich ab Entdeckung in schriftlicher Form vorzubringen. Bei Unterlassung derartiger Reklamationen ist eine Haftung unsererseits für eventuell bereits entstandene oder entstehende Kosten/Schäden ausgeschlossen. Der Besteller hat bei der Bestellung, spätestens jedoch vor der technischen Nutzung der Bilder, Art Umfang und Sprachraum der beabsichtigten Nutzung anzugeben, im Falle der Werbung auch das Produkt. Die Nutzung des Materials ist erst gestattet, nachdem der Fotograf der geplanten Nutzung und dem mitgeteilten Verwendungszweck zugestimmt hat.

Bildmaterial auf der Website   www.frank-brexel-fotografie.de   darf nicht zur Veröffentlichung und Verbreitung genutzt werden.

Eine Digitalisierung von analogem Material und die Weitergabe von digitalem Material ist nur zulässig, soweit dies für die Ausübung der dem Kunden eingeräumten Nutzungsrechte erforderlich ist.

Entsprechen die Angaben des Bestellers nicht der tatsächlichen Nutzungsart oder stimmt die tatsächliche Nutzung nicht mit den Angaben des Bestellers überein, gilt das Nutzungseinverständnis als nicht erteilt und ist der Fotograf von Schadensersatzansprüchen Dritter freigestellt;

Das geleiferte bzw. angebotene Bildmaterial dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Fotografen nicht verändert oder in irgendeiner weise bearbeitet werden.

Geliefertes Bildmaterial bleibt stets Eigentum des Fotografen. Es wird ausschließlich vorübergehend und zum Erwerb von Nutzungsrechten im Sinne des Urheberrechtsgesetzes zur Verfügung gestellt.

Bildmaterial, an dem der Besteller keine Nutzungsrechte erwerben möchte, bzw. erworben hat, ist bei analogem Bildmaterial innerhalb der auf dem Lieferschein genannten Frist zurückzugeben, bei Überschreitung der Ausleihfrist fallen Blockierungskosten gemäß Abschnitt E dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.

Bei digitalem Bildmaterial sind diese im Falle des Nichterwerbs von Nutzungsrechten unverzüglich zu löschen. Bildmaterial, an dem der Besteller Nutzungsrechte erworben und/oder seine Verwendungsabsicht bekundet hat, ist innerhalb von 90 Tagen noch Empfang zurückzugeben, unabhängig davon, ob der Besteller es tatsächlich genutzt hat oder nicht.

Für alle Bildlieferungen werden Bearbeitungsgebühren und Versandkosten berechnet, die sich aus Art und Umfang des entstandenen Aufwands ergeben. Ebenso werden für die Beschaffung von Fremdmaterial und Informationen Vermittlungs- bzw. Informationsgebühren berechnet, die sich aus Art und Umfang des entstandenen Aufwands ergeben.

B. Honorare

Jede Nutzung unseres Bildmaterials ist honorarpflichtig.

Dies gilt auch bei Verwendung eines Bildes als Vorlage für Zeichnungen, Karikaturen, nachgestellte Fotos, Kundenpräsentationen, sowie bei Verwendung von Bilddetails, die mittels Montagen, Fotocomposing, o.ä. Techniken Bestandteil eines neuen Bildes werden.

Honorare sind vor der Verwendung zu vereinbaren. Sie richten sich nach Medium, Art und Umfang der Nutzung, die uns anzugeben sind.

Erfolgt keine Honoraranfrage durch den Besteller oder keine sonstige Honorarvereinbarung, wird automatisch nach den jeweils geltenden Honorarsätzen des Fotografen berechnet.

Alle Honorarangaben in Angeboten, Preislisten und sonstigen Unterlagen verstehen sich stets netto ohne Mehrwertsteuer.

Alle Honorar- und Kostenrechnungen sind innerhalb einer Woche nach Rechnungseingang ohne jeden Abzug an den Fotografen zu zahlen.

Für Fotomodell-, Luft-, Unterwasser-, Expeditionsaufnahmen und sonstige unter ungewöhnlichen Umständen und Kosten entstandene Fotos wird grundsätzlich ein Aufschlag zum Grundhonorar des jeweiligen Verwendungszwecks berechnet.

Die Honorare gelten nur für einmalige Nutzung für den angegebenen Zweck, Umfang und Sprachraum. Jede weitere Nutzung ist erneut honorarpflichtig und bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung. Im Falle unberechtigter Nutzung und/oder Weitergabe unseres Bildmaterials gilt die Vertragsstrafenregelung gemäß Abschnitt E.1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Wird ein bebildertes Objekt in einem neuen Medium abgebildet, so ist für das darauf erkennbare Fotomotiv erneut Honorar fällig, unabhängig von bereits honorierten Nutzungrsrechten für das gleiche Bild im ursprünglichen Verwendungszusammenhang. Dies gilt insbesondere bei der Nutzung zu Werbezwecken. Der Verwender hat den Fotografen über den neuen Verwendungszweck zu informieren und sich die Zustimmung zur Nutzung vorher schriftlich erteilen zu lassen, andernfalls gilt insoweit auch die Vertragsstrafenregelung gemäß Abschnitt E.1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen mindestens einen Aufschlag von 100% des jeweiligen Grundhonorars.

Für das Heraussuchen und die Zusammenstellung analogen Bildmaterials wird eine Bearbeitungsgebühr berechnet, die sich nach Art und Umfang des erforderlichen Arbeitsaufwands richtet, mindestens jedoch 30,00 € beträgt.

Kosten für Scans und Bildübertragungen werden je nach Vereinbarung berechnet.

Für aufwändige Recherchen und ggf. Bildbeschaffungen sind gesonderte Bearbeitungsgebühren zu entrichten; und diese richten sich nach Art und Umfang des insoweit erforderlichen Arbeitsaufwands.

Porto, Luftfrachtgebühren und Kurierkosten hat der Kunde zu tragen; dasselbe gilt für fotografische und reprotechnische Kosten.

Falls die vorgesehene Veröffentlichung oder sonstige Verwendung nicht erfolgt, kann ein bereits bezahltes Honorar nicht zurückverlangt werden.

Honorarzahlungen müssen immer unter Angabe der Kunden- und Bildnummer geleistet werden. Außerdem ist bei der Abrechnung genau anzugeben, welches Bild in welcher Publikation an welcher Stelle verwendet wurde. Ohne diese Angaben kann eine zusätzliche Aufwandsentschädigung geltend gemacht werden, die sich nach dem Umfang des zusätzlichen Aufwands richten kann.

C. Verfügungsbeschränkungen, Haftung, Verwertungs- und Urheberrechte

Alle analogen Bildvorlagen sind wie Originale zu behandeln.

Grundsätzlich wird nur das Nutzungsrecht am fotografischen Urheberrecht übertragen.

Das gilt insbesondere für Bildvorlagen, die vom Bildinhalt her einem weiteren Urheberschutz unterliegen (z.B. Werke der bildenden und darstellenden Kunst).

Die Ablösung der weiteren Urheberrechte sowie die Erwirkung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen usw. obliegt dem Verwender.

Eine Entstellung des urheberrechtlich geschützten Fotos durch Abzeichnen, Nachfotografieren, oder Fotocomposing ist nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen einer gesonderten Vereinbahrung.

Tendenzfremde Verwendungen und Veränderungen im Bild und Wort sowie Verwendungen, die zur Herabwürdigung abgebildeter Personen führen können, sind unzulässig und machen den Verwender schadensersatzpflichtig; ferner hat der Verwender in einem solchen Fall den Fotografen von jeglicher Inanspruchnahme der verletzten Personen und/oder Dritter freizuhalten.

Die Weitergabe des Bildmaterials oder die Weitergabe von Nachdruckrechten an Dritte ist nicht gestattet. Ebenso sind Reproduktionen zur Archivierung oder Weitergabe derselben an Dritte nicht gestattet. Sonderfälle bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Fotografen.

Der Besteller verpflichtet sich, uns Auskunft zu erteilen, ob und in welchem Umfang er ggf. dennoch dupliziert oder gespeichert hat.

Der Verwender ist zur Beachtung de publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserates (Pressekodex) verpflichtet.

Der Verwender bzw. Besteller trägt die Verantwortung für die Betextung.

Für eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts abgebildeter Personen oder des Urheberrechts des Fotografen durch eine abredewidrige oder sinnentstellende Verwendung in Bild und/oder Text übernimmt der Fotograf keine Haftung. Bei Verletzung solcher Rechte ist allein der Verwender etwaigen Dritten gegenüber schadensersatzpflichtig.

Die Veröffentlichung von Abbildungen bekannter Persönlichkeiten kann nur mit deren Namen und nur redaktionell erfolgen.

Der Fotograf behält sich die Übertragung an Verwertungsgesellschaften ausdrücklich vor und erkennt Klauseln, nach denen mit der Annahme eines Honorars die Wahrnehmung weiterer Rechte ausgeschlossen sein sollte, nicht an; ausgenommen sind Fälle, in denen dem Besteller/Verwender an bzw. für das überlassene Bildmaterial ausschließliche Nutzungsrechte eingeräumt worden sind.

Das Versandrisiko für die Rücksendung von Bildmaterial trägt aufgrund des zugrundeliegenden Leih- bzw. leihähnlichen Rechtsverhältnisses der Rücksender. Kosten und Gefahr vollständiger und ordnungsgemäßer Rücksendung sowie für unsachgemäße oder mangelhafte Verpackung liegen beim Besteller und verpflichten diesen bei Verlust oder Beschädigung zu Schadensersatz, auch wenn die Rücksendung an den Fotografen durch beauftragte Dritte des Bestellers vorgenommen wird. Als unvollständig werden auch das Fehlen von Bildmasken und Beschriftungen betrachtet, etwaigen Verwaltungskosten unsererseits in diesem Zusammenhang gehen zu Lasten des Bestellers.

D. Urheberrecht/Belegexemplar

Mit Hinweis auf § 13 UrhG wird ausdrücklich die Erbringung eines Urhebervermerks auf den Fotografen verlangt, und zwar in einer Weise, die keinen Zweifel an der Zuordnung zum jeweiligen Bild entstehen lässt. Sammelbildnachweise reichen in diesem Sinne nur aus, sofern sich aus diesen ebenfalls die zweifelsfreie Zuordnung zum jeweiligen Bild vornehmen lässt.

Ziffer 1 gilt ausdrücklich auch für Werbung, Einblendungen in Fernsehsendungen und Filmen oder anderen Medien, falls keine ausdrückliche Sondervereinbarung getroffen wurde.

Von der Veröffentlichung im Druck sind dem Fotografen gemäß § 25 VerlagsG mindestens zwei vollständige Belegexemplare unaufgefordert und kostenlos zuzuschicken.

E. Vertragsstrafe/pauschalierter Schadensersatz

Bei unberechtigter Verwendung, Entstellung oder Weitergabe unseres Bildmaterials, unberechtigter Weitergabe von Nachdruckrechten an Dritte, unberechtigter Fertigung von Kopien für Archivzwecke des Bestellers sowie Weitergabe derselben an Dritte wird vorbehaltlich der Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche eine Mindesthonorar in Höhe des Fünffachen des vereinbarten oder üblichen Nutzungshonorar fällig.

Unterbleibt der Urhebervermerk, so hat der Fotograf Anspruch auf einen Zuschlag in Höhe von 100 % zum jeweiligen Nutzungshonorar zzgl. evtl. Verwaltungskosten.

Erfolgt die Rückgabe von analogem Bildmaterial nach Ablauf der kostenlosen Ansichtsfrist nicht oder verspätet, werden für nicht zur Verwendung kommende Bilder sog. Blockierungskosten fällig. Dies gilt auch für freie Angebote, wenn der Empfänger der Sendung ständiger Abnehmer von frei angebotenem Bildmaterial ist. Ebenso werden die Blockierungskosten fällig, wenn Bildmaterial, an dem der Besteller Nutzungsrechte erworben und/oder für das er eine Verwendungsabsicht bekundet hat, nach Ablauf von 90 Tagen ab Empfang nicht zurückgegeben wird, und zwar zusätzlich zum Nutzungshonorar.

Für beschädigte oder nicht zurückgegebene analoge Bildvorlagen ist Schadensersatz zu leisten gemäß Staffelung im Anhang zu E.2.

Die jeweiligen Beträge der Staffelung pro analogem Bild gelten als vereinbart, ohne dass der Fotograf die Höhe des Schadens im einzelnen nachzuweisen hat. Die Beiträge errechnen sich aus dem Wegfall weiterer Nutzungsmöglichkeiten. Dem Besteller bleibt es vorbehalten, im Einzelfall einen etwaigen geringeren Schaden nachzuweisen, ebenso bleiben. dem Fotografen weitergehende Schadensersatzansprüche und Blockierungskosten (bis zur Höhe des Schadensersatzes für den Fall des Verlusts/Zerstörung) vorbehalten. Werden als verloren gemeldete und berechnete analoge Bildvorlagen innerhalb eines Jahres nach Lieferung aufgefunden und zurückgegeben, so wird ein Drittel des Verlust-Schadensersatzes vergütet; die Berechnung von Blockierungskosten bleibt vorbehalten bzw. werden bereits berechnete Blockierungskosten nicht erstattet.

Analoges Bildmaterial ist versiegelt. Wird die Versiegelung ohne Angabe einer bestimmten Nutzung geöffnet, wird eine Layoutgebühr berechnet, deren Höhe sich aus dem Anhang zu E.3 ergibt. Die Geltendmachung von weiteren Schadensersatzansprüchen bleibt vorbehalten.

F. Zahlungsbedingungen, Gerichtsstand, Sonstiges

Unsere Rechnungen sind stets netto innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt zahlbar; nach Ablauf dieser Frist berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basissatz gemäß §288 Abs. 1 BGB. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für beide Teile ausschließlich Berlin.

Auch bei Lieferungen ins Ausland gilt deutsches Recht als vereinbart.

Sollte eine Bestimmung dieser Lieferungs- und Geschäftsbedingungen nichtig sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.

Anhang zu E (Vertragsstrafe/pauschalierter Schadensersatz)

Blockierungskosten bei Überschreitung der Rückgabefrist analogen Bildmaterials pro Stück und Tag: Color-Dias, Farbvorlagen und -negativen € 1,50

s/w-Vorlagen € 0,80

Pauschalierter Schadensersatz bei Beschädigung, Zerstörung/Verlust von Color-dias, Farbvorlagen, Negativen: leichte Beschädigung, die eine weitere Verwendung erlaubt € 150,00

starke Beschädigung, die eine beschränkte Weiterverwendung erlaubt € 250,00

Verlust/Zerstörung Dias bis 6 x 9 € 500,00

Dias 9 x 12 und 13 x 18 € 600,00

Dias 18 x 24 € 1000,00

Layout-Gebühren € 100,00